Abmahnschutz

Was gehört ins Impressum?

Das Impressum ist mit die wichtigste Angabe, die ein Online Händler auf seiner Website angeben muss. Es enthält Pflichtangaben über das jeweilige Unternehmen und wenn es fehlt, ist dies eine abmahnfähige Angelegenheit. Es muss für alle Webseitenbesucher ersichtlich, wer hinter dem (geschäftlichen oder privaten) Angebot steht. Private Webseiten müssen dann mit einem Impressum versehen werden, sobald mindestens ein Werbebanner oder Affiliate Link sichtbar ist. Die Frage Was gehört ins Impressum ist nicht unberechtigt, denn es gibt Inhalte, die drin stehen müssen und solche, die nicht unbedingt erwähnt werden müssen.

Inhalt des Impressums

Ins Impressum gehören zum einen wichtige Angaben wie Name und Anschrift des Webseitenbetreibers. Daneben muss die Art des Unternehmens (AG, GmbH, Kleinunternehmer etc.) erkenntlich sein. Zum anderen sind Kontaktangaben Pflicht. Wo und wie ist der Betreiber erreichbar? Generell genügt zwar eine Emailadresse, denn eine Telefonnummer muss gesetzlich nicht angegeben sein. Dafür jedoch benötigt es ein Formular zur Kontaktaufnahme, wenn darauf binnen einer Stunde geantwortet wird. Seriöse Unternehmen jedoch stellen jederzeit ihre Telefonnummer gerne zur Verfügung. Wenn Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurden, dann muss die Registernummer für jeden ersichtlich sein, dies gilt ebenfalls für die Steuernummer. Bei speziellen Unternehmen wie Spielhallen, Wettbüros oder Maklern braucht es zusätzlich die Angabe über die jeweilige Aufsichtsbehörde. Wer Seiten im Internet mit journalistischen oder redaktionellen Hintergründen betreibt, muss Name und Anschrift eines Verantwortlichen für die Presse zu veröffentlichen.

Ausnahme bei Kleinunternehmern

Was gehört ins Impressum? Diese Frage wird bei Kleinunternehmern anders beantwortet. Diese benötigen keine USt-Id.Nr. und müssen deshalb keine Steuernummer eintragen. Problem hierbei ist, dass die Preise in Deutschland die Umsatzsteuer enthalten. Daher sollten sich Kleinunternehmer im Impressum auch als solche ausweisen und darauf hinweisen, dass sich alle Preise als Endpreise verstehen. Zusätzlich muss dieser Hinweis in die Nähe sämtlicher Preise platziert werden.



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