Wer aus beruflichen Gründen eine Website betreibt, muss ein Impressum erstellen. Das gilt auch für soziale Netzwerke wie Facebook. Dabei ist der Übergang von privat zu beruflich nicht selten fließend, wie Rechtsexperten wissen. Wer beispielsweise auf Facebook Fotos veröffentlicht, um einen beruflichen Nutzen daraus zu ziehen, fällt unter die Rechtsnorm des Telemediengesetzes (TMG). Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße können übrigens mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Auch das Bestehen von Unterlassungsansprüchen ist denkbar.
Je nach beruflicher Ausrichtung gelten einige Zusatzanforderungen. So müssen Architekten beispielsweise die berufsständische Vertretung, Journalisten Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen und Dienstleister Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung aufzählen. Um etwaige Schwierigkeiten im Vornherein zu umschiffen, lohnt sich eine Erstellung über die Website https://www.haendlerschutz.com. Der Dienstleister schützt vor Abmahnungen und bringt Licht in den Paragraphendschungel. Als grundsätzliche Angaben müssen indes vorhanden sein:
Das beste Impressum bringt nichts, wenn es nicht auffindbar ist. Daher, so lautet die Empfehlung, sollten alle Angaben maximal zwei Klicks von einer Unterseite entfernt sein. Die Angaben müssen bei der Erstellung also nicht mühsam in jede Website integriert werden. Meistens wird in der Praxis ein Link am Ende des Seitenaufbaus aufgeführt. Übrigens: Es ist nach juristischer Auslegung nicht notwendig den Begriff "Impressum" explizit zu benennen. Auch treffende Alternativausdrücke sind möglich. Wer ein Impressum erstellen möchte, sollte zudem auch die Anzeigefähigkeit auf mobilen Endgeräten beachten.