Abmahnschutz

Ein rechtssicheres Impressum anlegen

Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen Personen, die aus beruflichen Gründen eine Webseite betreiben, bestimmte Informationen bereithalten, was als rechtssicheres Impressum bezeichnet wird. Dazu zählen vor allem Anbieter von Waren und Dienstleistungen. Die Kennzeichnungspflicht erstreckt sich auch auf soziale Netzwerke. Nicht ausreichende oder falsche Angaben können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Alternativ kann auch eine Abmahnung erfolgen. Hiergegen gilt es, sich zu schützen!

Was ist anzugeben?

Im Impressum sind Angaben über den vollständigen Namen und Kontaktmöglichkeiten zu machen. Unter letzten Aspekt fallen die postalische Anschrift, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und ggf. die Faxnummer. Tritt eine juristische Person im Internet auf, sind neben der Rechtsform die Namen der Vertretungsberechtigen aufzuführen. Nicht selten sind Webseitenbetreiber auch in Register, wie dem Handels- und Vereinsregister, eingetragen. Dann ist die entsprechende Nummer ebenfalls anzugeben. Darüber hinaus existieren eine Reihe an Sondervorgaben:

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sie muss angegeben werden, insofern sie vorliegt.
  • Name der Aufsichtsbehörde. Manche Berufe bedürfen einer Genehmigung. Dann sind Name und Anschrift der zuständigen Behörde anzugeben.
  • Angaben bei journalistischen Angeboten. Der Name und die Anschrift des Verantwortlichen sind anzugeben.

Maßnahmen gegen Fehler

Im Einzelfall ist es nicht selten schwierig ein rechtssicheres Impressum zu schaffen. Wer sich absichern möchte, kann die Erstellung eines Impressums in die Hände von Experten geben. Die Webseite https://www.haendlerschutz.com schützt vor Abmahnungen. Alle notwendigen Rechtstexte erhalten Onlinehändler über den Anbieter. Übrigens: Das Impressum sollte mit höchstens zwei Klicks auffindbar sein. In der Praxis hat sich ein Link unter den Namen Impressum oder Anbieterkennzeichnung am Ende jeder Seite bewährt.



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