Abmahnschutz

Impressumspflicht

Ein Impressum dient dazu über den Besitzer einer Website zu informieren. Dies ist für Verbraucher, Mitbewerber und ähnliche Personengruppen notwendig um im Bedarfsfall mit dem Besitzer der Website in Kontakt treten zu können. Die Pflicht ein Impressum auf der Website einzustellen besteht steit 1997. Seit der ersten Fassung des entsprechenden Gesetzes wurden die Regelungen im Detail mehrfach vollständig oder in Teilen für bestimmte Anbieter und Personengruppen verändert. Vor allem wird für eine Missachtung dieser Pflicht ein Bußgeld fällig.

Wer muss kein Impressum einstellen?

Der Gesetzgeber entbindet Privatpersonen, sofern sie als solche agieren, von der Pflicht ein Impressum zu führen. Dies betrifft Forenbeiträge, private Verkaufsangebote auf öffentlichen Plattformen und rein persönliche oder familiäre Hompages, die für fremde Personen keine Relevanz haben. Dies trifft auch auf passwortgeschützte Seiten zu und solche, die aufgrund von Zusätzen im Quellcode nicht von Suchmaschinen erfasst werden. Blogs hingegen sind impressumspflichtig und private Seiten, sobald beispielsweise ein Produktname auftaucht.

Wer muss ein Impressum einbinden?

Die Impressumspflicht betrifft alle nicht rein persönlichen Internetpräsenzen. Dabei wird zwischen eingeschränkter und erweiteter Impressumspflicht unterschieden. Die eingeschränkte Impressumspflicht betrifft alle nicht gewerblichen Websites von Privatpersonen, deren Inhalte über rein private Inhalte hinaus gehen. Die eingeschränkte Impressumspflicht fordert die Nennung des Namens und der Anschrift der verantwortlichen Person.

Die erweiterte Impressumspflicht betrifft alle gewerblichen Websites, sowie journalistisch-redaktionelle Websites, also Seiten die einer Online-Zeitschrift entsprechen. Als gewerblich gelten Seiten bereits, wenn sie Werbung enthalten. Der Inhalt des erweiterten Impressums ist wesentlich komplexer und ist von einer Reihe von Details abhängig. Grundsätzlich sind zum Namen und zur Adresse eine e-Mail Adresse und eine Telefonnummer beizufügen. Weitere Angaben sind die Rechtsform, Adresse der Niederlassung von Gewerben, Nennung von Vertretern, der Aufsichtsbehörde, des Handelsregisters, Steueridentifikationsnummer, sowie einige individuell unterschiedliche Angaben.

Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein und ohne großen Suchaufwand zu finden sein.



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