Abmahnschutz

Impressum Beispiel

Auf jeder Online Shop Webseite muss ein Impressum vorhanden sein. Dieses Impressum muss von jedem Webseiten Betreiber ganz individuell geschrieben werden. Diese Impressumspflicht wurde durch den §5 des Telemediengesetzes festgelegt. Hierbei müssen natürlich die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

Ein professionelles Impressum

Da es ständig zu Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen des Impressums gibt, ist es ratsam, ein Impressum über einen Juristen schreiben zu lassen. Viele Anwälte nehmen für diesen Service immer viel Geld. Daher ist es eine gute Alternative, ein Impressum über den Händlerschutz schreiben zu lassen. Auch hier sitzen Juristen, die mit der Thematik eines Impressums vertraut sind. Neben einem Impressum Beispiel stehen Mitgliedern vom Händlerschutz auch AGB oder andere rechtliche Texte zur Verfügung.

Impressum Beispiel durch Juristen

Die Juristen des Händlerschutzes erstellen für jeden Online Shop ein ganz eigenes Impressums. Hierbei wird auf alle Gegebenheiten des Online Shops Rücksicht genommen. Alle rechtlichen Anforderungen werden natürlich beachtet. Somit kann sich jeder Online Shop Betreiber sicher sein, dass er ein juristisch korrektes Impressum für seinen Online Shop bereit steht, das innerhalb von Minuten auf der eigenen Homepage eingebunden werden kann.

Änderungen des Impressums

Sollte es bei der Rechtslage im Bezug auf ein Impressum Änderungen geben, dann werden die Juristen direkt die Änderungen am Online Shop Impressum vornehmen. Die Änderung wird per E-Mail an den Online Shop Betreiber versendet. Zusätzlich erhält er einen Hinweis, um welche Änderung es sich handelt. Das Update kann auf die eigene Webseite übertragen werden und das Impressum ist immer auf dem aktuellsten Stand. Die Kosten für diesen Service sind im Vergleich zu einem Impressum, dass durch einen örtlichen Anwalt erstellt wurde, relativ niedrig.



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